Keiner lässt sich gerne auf Unbekanntes ein...

 

Aus diesem Grund erstellen wir Ihnen bei kostenpflichtigen Leistungen gerne einen Kostenvoranschlag, welcher Ihnen ausführlich erklärt wird.

 

Die Qualität, die Haltbarkeit, die optimale Funktion und die Ästhetik sind die entscheidenden Kriterien für den Preis einer jeden Leistung in der Zahnmedizin.

Die Ausführung bestimmen Sie selbst! Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir die beste Lösung zu finden - auch bei kleinem Budget.

 

In Deutschland gesetzlich versicherte Patienten haben nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch auf eine notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung.

Alle Leistungen, die wir bei gesetzlich versicherten Patienten über die Krankenkasse abrechnen dürfen, rechnen wir über die Kasse ab. 

Leider sind die Möglichkeiten, die die Zahnmedizin der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des Sozialgesetzbuches V bietet, immer nur ausreichend, nie befriedigend, gut oder gar excellent.

Daher ist in der Regel eine Zuzahlung durch Sie vorgesehen, um Sie an den zeitgemäßen Möglichkeiten moderner Zahnheilkunde mit einem excellenten, Sie begeisternden Behandlungsergebnis teilhaben zu lassen.

 

Seit dem 01.01.2005 erhalten gesetzlich versicherte Patienten bei einer Versorgung mit Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss.

 

Sie erhalten von uns für Ihren geplanten Zahnersatz einen Heil-und Kostenplan. Diesen reichen Sie zusammen mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Die Höhe des Festzuschusses der Krankenkasse richtet sich nach dem vorliegenden Befund und nach Ihrem Bonusheft. Können Sie in Ihrem Bonusheft nachweisen, dass Sie mindestens die letzten 5 Jahre regelmäßig beim Zahnarzt waren, so erhöht sich Ihr Bonus bzw. Ihr Festzuschuss.

 

Dieser Festzuschuss bleibt gleich, egal ob Sie sich für eine Regelversorgung, eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung entscheiden. Wie dies in Ihrem Fall genau dann aussieht, erläutern wir Ihnen beim Beratungsgespräch.

 

Der von Ihrer Krankenkasse genehmigte Heil- und Kostenplan ist dann 6 Monate gültig. Im Bedarfsfall kann dies, nach erneuter Prüfung, von der Krankenkasse verlängert werden.

 

Die geplante Behandlung kann nun durchgeführt und der Zahnersatz eingegliedert werden.

 

Sie erhalten nach der durchgeführten Behandlung eine Rechnung von uns.

 

Bei einer Regelversorgung oder einer gleichartigen Versorgung wird der Festzuschuss über die Kassenzahnärztliche Vereinigung direkt mir Ihrer Krankenkasse abgerechnet und somit gleich von der Rechnung abgezogen. Ihnen wird dadurch nur Ihr persönlicher Eigenanteil in Rechnung gestellt.

 

Wurde bei Ihnen eine andersartige Versorgung eingegliedert, so erhalten Sie die Gesamtliquidation (Rechnung). Diese Gesamtkosten überweisen Sie zunächst bitte komplett auf das angegebene Konto. Der Ihnen zustehende Festzuschuss wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse, nach Vorlage der Rechnung und des abgerechneten Heil- und Kostenplans direkt ausgezahlt bzw. auf Ihr Konto überwiesen.

 

Die privaten Krankenkassen erstatten Ihnen, gemäß Ihres Versicherungsvertrages, die erstattungsfähigen Kosten für die bei Ihnen durchgeführte Behandlung. Ausgenommen sind jedoch, in den meisten Verträgen, rein kosmetische Behandlungen.

Wenn wir für Sie so arbeiten, dass das Produkt von hervorragender Qualität ist, brauchen wir dafür mehr Zeit als für eine durchschnittliche Leistung.

Das Ergebnis ist lange Haltbarkeit, perfekte Ästhetik und oraler Komfort.